BGH billigt Versicherer Leistungskürzungsrecht zu
Donnerstag, 23. Juni 2011Deutlicher Warnschuss für Autofahrer: Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass ein Kfz-Versicherer Leistungen der Vollkasko gänzlich verweigern kann, wenn ein Autofahrer volltrunken einen Unfall baut und sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen will. Weiterlesen…