BGH billigt Versicherer Leistungskürzungsrecht zu

Deutlicher Warnschuss für Autofahrer: Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass ein Kfz-Versicherer Leistungen der Vollkasko gänzlich verweigern kann, wenn ein Autofahrer volltrunken einen Unfall baut und sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen will. Weiterlesen…

 

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