Artikel-Schlagworte: „keine Leistung nach zu viel Promille“

BGH billigt Versicherer Leistungskürzungsrecht zu

Donnerstag, 23. Juni 2011

Deutlicher Warnschuss für Autofahrer: Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass ein Kfz-Versicherer Leistungen der Vollkasko gänzlich verweigern kann, wenn ein Autofahrer volltrunken einen Unfall baut und sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen will. Weiterlesen…