NÜRNBERGER/Garanta Versicherung AG von der Nickert Consulting GmbH & Co. KG auf Schadenersatz verklagt

 

Einfahrt in die Einbahnstraße

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Fahrt durch Einbahnstraße

Bild 2

beim Zusammenstoß

Bild 3

Endstand

Bild 4

Hintergrund des Rechtssteits, welcher beim Landgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 5 O 549/11 anhängig ist, ist folgender:

Der Unfallverursacher, welcher bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichert ist, befährt auf glatter Fahrbahn eine Einbahnstraße, entgegengesetzt der erlaubten Fahrtrichtung und prallt am Ende auf das Fahrzeug der Klägerin, welches auch auf Grund der Glätte nicht mehr bewegt werden kann und geparkt steht.

Im Grunde genommen eine klare Angelegenheit, wer in ein stehendes Fahrzeug fährt ist schuld!

Eigentlich ließ sich der Kontakt mit der NÜRNBERGER SofortService AG, welche die Schadenservice-Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe ist, recht gut an, denn am Nachmittag des Schadenstages war schon die entsprechende Rückmeldung da. Man erkundigte sich, wo das Fahrzeug instandgesetzt werden soll. Leider zu früh gefreut, von wegen einfache Regulierung…

Am nächsten Morgen machte der Versicherer bei der Werkstatt, in der die Instandsetzung erfolgen sollte, Druck, dass kein Gutachten zur Beweissicherung erstellt werden sollte. Es gäbe entsprechende Verträge. Eine Kalkulation der Werkstatt und Fotos wären ausreichend. Da die Werkstatt nicht darauf einging, kam man dann über die Hintertür, von wegen die Klägerin hätte ja mindestens 50% Teilschuld, wegen der Betriebsgefahr. Betriebsgefahr – das Fahrzeug stand aber auf Grund der Glätte schon mindestens 5 Minuten faktisch geparkt, war also nicht in Betrieb. Im übrigen waren vom Fahrer der Klägerin alle legalen Zufahrtsmöglichkeiten zu diesem kritischen Straßenbereich gesperrt worden, bevor der Unfall geschah.

6 Wochen hat die Kläger selbst versucht, die Regulierung abzuschließen, ohne Erfolg. Die Aussagen der Schadenbearbeiterin waren sehr vielfältig wie:

– „Die Zeugen hätten sich bisher nicht zurückgemeldet.“ Dumm nur, leider hatte nie ein Zeuge einen Brief erhalten, mit dem um eine Unfallschilderung gebeten wurde.
– „Sie kann sich gar nicht erklären wie die Beschädigungen am Heck des Fahrzeuges zustande kommen?“ Hirn einschalten… Wenn das Fahrzeug an eine Palisadenmauer herangeschoben wird, kann es schon den ein oder anderen Kratzer geben.

Nach den erfolglosen Versuchen der Klägerin, schrieb dann der Anwalt dieser noch einen netten Brief, wo um kurzfristige Regulierung ersucht wurde. Ebenfalls ohne spürbaren Erfolg. Ohne Erfolg heißt, der Versicherer hält es nicht einmal für notwendig, Briefe und E-Mails zu beantworten. Auch auf das Gutachten und die Rechnungen, welche bei der NÜRNBERGER SofortService AG vorliegen, geht man nicht ein.

Jetzt sind über 3 Monate vorbei, von dem bisher aufgelaufenen Schaden von knapp EUR 13.000,00 ist nichts bezahlt worden. Vielleicht ist es auch die neue Masche, auf Zeit zu spielen. Vielleicht geht einem Geschädigten irgendwann die Luft aus. Vielleicht kommt man dann, auf irgenwelche juristischen Spitzfindigkeiten, wie die Aktivlegitimation würde fehlen oder die Geschädigte solle erst einmal nachweisen, dass sie der Besitzer des Fahrzeuges ist…

Die Nürnberger hat ja auch in anderen Bereichen einen grottenschlechten Ruf. Manch ein Maklerkollege sollte sich hierüber wirklich Gedanken machen, ob es vertretbar ist, eine solche Versicherung dem Kunden anzubieten.